Streit um Altersteilzeit

Die Förderung der Altersteilzeit durch die Bundesagentur für Arbeit läuft nach dem Gesetz am 31.12.2009 aus. Die Bundesregierung ist nach ihrem Koalitionsvertrag gegen eine Verlängerung der Altersteilzeit. Die Fraktionen der SPD und Die Linke möchten die Regelungen zur Altersteilzeit über den 31.12.2000 hinaus verlängern.

Mit der Altersteilzeit können ältere Arbeitnehmer ab 55 Jahren ihre Arbeitskraft halbieren, indem entweder ihre volle Tätigkeit in eine Halbtagstätigkeit umgewandelt wird (kontinuierliche Verteilung) oder – wie in der Praxis meistens üblich – die wöchentliche Arbeitszeit auf eine jeweils gleich lange Arbeits – und Freistellungsphase verteilt wird (Blockmodell). Der Arbeitgeber muss in diesen Fällen das Gehalt um mindestens 20 % des Teilzeitgehaltes aufstocken und zusätzliche Beiträge zur Rentenversicherung leisten. Die Aufstockungsbeiträge und die zusätzlichen Beiträge des Arbeitgebers zur gesetzlichen Rentenversicherung sind steuer- und sozialversicherungsfrei. Wird ein durch die Inanspruchnahme der Altersteilzeit freigewordener Arbeitsplatz durch einen arbeitslos gemeldeten Arbeitnehmer oder Auszubildenden wieder besetzt, erstattete die Bundesagentur für Arbeit dem Arbeitgeber diese Leistung in der gesetzlichen Mindesthöhe. Die Förderung der Bundesagentur für Arbeit ist in den vergangenen Jahren erheblich gestiegen. Waren es im Jahr 2000 noch etwa 0,27 Milliarden €, sind es im Jahr 2008 1,35 Milliarden € geworden.

Die Koalitionsfraktionen der CDU/CSU-FDP haben in ihrer Koalitionsvereinbarung beschlossen, das Leistungsspektrum der Bundesagentur für Arbeit insgesamt kritisch zu überprüfen und die Förderungsangebote zu konzentrieren, letztlich also zu straffen.

Die SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat in der Sitzung vom 26.11.2009 einen Gesetzentwurf zur Verlängerung der Altersteilzeit eingebracht. DIE LINKE hatte bereits in der Sitzung vom 11.11.2009 einen entsprechenden Antrag gestellt, woraufhin die Frage dem Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen wurde. Über den Bundesrat haben die Länder Rheinland-Pfalz, Brandenburg und Bremen am 27.11.2009 ebenfalls einen entsprechenden Verlängerungsentwurf eingebracht. Am 26.11.2009 bzw. 27.11.2009 haben also sowohl Bundestag als auch Bundesrat jeweils die die Frage der weiteren Altersteilzeit an den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen.

Die Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag eine Verlängerung der Altersteilzeit abgelehnt, da diese Regelung staatliche Anreize zur faktischen Frühverrentung setze. Die Opposition ist dagegen der Meinung, die Altersteilzeit schütze ältere Arbeitnehmer vor Kündigungen und ermögliche jungen Arbeitnehmern den Einstieg ins Arbeitsleben.

Ähnliche Beiträge

Neuregelungen ab 01.07.2009

Publiziert am unter , , ,

Seit dem  1.7.2009 sind einige Änderungen im Arbeits- und Sozialrecht in Kraft. Es geht um das sog. „Meister-BAföG“, die Renten, das Arbeitslosengeld II, das „Kurzarbeitergeld plus“ und die Beitragssätze zur gesetzlichen Krankenversicherung. Schliesslich gelten nunmehr nochmals verbesserte Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen („Flexi II“). Weiterlesen

Beitragssenkung in der Arbeitslosenversicherung und längere Bezugsdauer von Arbeitslosengeld I

Publiziert am unter ,

Der Bundestag hat am 16.11.2007 den Beschlüssen der Regierungskoalition zur Absenkung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zugestimmt. Die Beiträge sollen ab dem 1.1.2008 von bisher 4,2 auf 3,3 Prozent fallen. Der Bundestag hat außerdem in einer Entschließung festgelegt, dass die Arbeitslosengeld-I-Bezugsdauer für ältere Arbeitslose auf bis zu zwei Jahre verlängert werden soll.Weiterlesen