Neufassung der EU-Leiharbeitsrichtlinie
In der EU gibt es 8 Millionen Leiharbeitnehmer – Tendenz steigend. Das EU-Parlament hat am 22.10.2008 in zweiter Lesung eine neue Richtlinie zur Leiharbeit genehmigt.
Die Richtlinie fusst auf einem „Gemeinsamen Standpunkt“ der EU-Arbeitsministerien nach jahrelangem zähem Ringen um einen Kompromiss. Folgende Schwerpunkte berücksichtigt die Neufassung:
- Gleichbehandlung ab dem ersten Beschäftigungstag von Leiharbeitnehmern und regulär beschäftigten Arbeitnehmern hinsichtlich Entgelt, Mutterschaftsurlaub und Urlaub;
- Möglichkeit der Abweichung von dieser Regelung auf der Basis von Tarifverträgen und Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern auf nationaler Ebene;
- Unterrichtung von Leiharbeitnehmern über Möglichkeiten zur Festanstellung im entleihenden Unternehmen;
- gleicher Zugang zu gemeinsamen Einrichtungen/Diensten (Kantine, Kinderbetreuungseinrichtungen, Verkehrsdienste);
- die Mitgliedstaaten müssen Leiharbeitnehmern zwischen ihren Einsätzen einen besseren Zugang zu Fortbildungsmaßnahmen und Kinderbetreuungseinrichtungen ermöglichen, um ihre Beschäftigungsfähigkeit zu erhöhen;
- die Mitgliedstaaten verhängen Sanktionen bei Nichtbeachtung der Vorschriften durch Leiharbeitunternehmen und Unternehmen.
Die deutsche Bundesregierung hält ihren Anpassungsbedarf für „überschaubar“, weil ein wesentlicher Teil der Bestrebungen der EU-Arbeitsminister bereits 2004 in nationales Recht umgesetzt worden sei.
Von der Möglichkeit der Abweichung vom Gleichbehandlungsgebot durch Tarifverträge wird nach einer Untersuchung der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung in großem Umfang Gebrauch gemacht. Leiharbeitnehmer verdienten im Jahr 2004 im Durchschnitt zwei bis drei Euro weniger als ihre regulär beschäftigten Arbeitnehmer, was in der Tendenz der Richtlinie widerspricht. Insbesondere die Entgelte in den unteren Lohngruppen sind nach dieser Untersuchung teilweise nicht existenzsichernd. So sehe etwa der Tarifvertrag zwischen dem christlichen Gewerkschaftsbund und der Mittelständischen Vereinigung der Zeitarbeitsfirmen für Ostdeutschland einen Einstiegsstundenlohn von 5,60 Euro vor, was ein Monatseinkommen von 850 Euro bedeute.